Mitte März hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Abkommen über die deutsch-französischen Gymnasien und das binationale Abitur beschlossen. An der Sitzung des Bundeskabinetts am 18. März 2026 hat der französische Außenminister Jean-Noël Barrot teilgenommen, so wie es seit dem Vertrag von Aachen 2019 möglich ist.
Mit dem Schulabkommen wird die Arbeit der fünf deutsch-französischen Gymnasien in Paris, Strasbourg, Freiburg, Hamburg und Saarbrücken auf eine neue Grundlage gestellt. Insbesondere werden die Curricula modernisiert und die Prüfungsstruktur vereinfacht. Neu ist die Einführung einer Primarstufe, verpflichtender Englischunterricht ab der 6. Klasse und eine einheitliche Notenskala, um eine bessere Vergleichbarkeit zu deutschem Abitur und französischem Baccalauréat herzustellen. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet und ist auf dessen Drucksache 187/26 nachzulesen.
Nach dem Bundesrat wird sich der Deutsche Bundestag mit der Vorlage befassen. Der aktuelle Stand der Beratungen ist jeweils hier nachzulesen.
Ansgar Hollah, Vorsitzender von „Europa sein“ e.V.
